Für Beurlaubungen vom Unterricht in folgenden Fällen ist eine Genehmigung der Schulleitung notwendig:
- die Beurlaubung ist länger als zwei Tage
- die Beurlaubung steht in Verbindung mit den Ferien
Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular:
Falls Sie für Ihr Kind eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen ohne Verbindung zu den Ferien benötigen, können Sie diese bei der Klassenlehrkraft beantragen.
Weitere Hinweise zu Beurlaubungen:
Aus besonderen Gründen – beispielsweise familiären Anlässen oder Sportwettkämpfen – können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern selbst ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert. Alle Anträge auf Beurlaubung werden an der Robinson-Schule über die Schulleitung bearbeitet.
Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund angesehen. Anders verhält es sich mit religiösen Gründen. Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen oder konfirmiert werden, können am darauffolgenden Montag dem Unterricht fernbleiben. Auch für Gottesdienste und Feiertage anderer Glaubensrichtungen sind Anträge auf Beurlaubung zu bewilligen.
